So: Zentrale unternehmerische Zielgröße sollte – neben den spezifischen internen Vorgaben und dem allg. Minimaxprinzip – der nachfragerseitige Transaktionswert sein; und zwar zu jedem Zeitpunkt einer Transaktionsbeziehung. Er kann insbesondere an den Touchpoints zwischen Kunde und Anbieter aber auch darüber hinaus durch die Ausgestaltung der Transaktionsdesigns zwischen ihnen beeinflusst werden: mittels der Ausgestaltung der stetig ablaufenden doppelten Informationsdreisprünge auf der einen und der Schaffung und Prägung von geeigneten Institutionen und Prozeduren auf der andren. So beeinflusste wahrgenommene Fairness, Informationsgüte und gewählte Koordinationsformen beeinflussen die jeweils aktuell wahrgenommene Kosten- und Nutzenrelation der Transaktionsbeziehung. Es gilt: Je höher der aktuell wahrgenommene Ergebnis-, Prozess-, Persönlickeits- und/ oder Prosumtionsnutzen und je geringer die wahrgenommenen Input-, Prozee-, Personlichkeits und/ oder Prosumtionskosten sind, desto wahrscheinlicher ist die Fortführung einer Transaktionsbeziehung…

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